Hier finden Sie die Versicherungspflichtgrenzen und Beitragsbemessungsgrenzen in der Krankenversicherung bzw. bei den Krankenkassen bis 2010 (Alte Bundesländer).

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AUV - Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Versicherungsmakler e.V.
 

Vor einem Wechsel in eine private Krankenversicherung (PKV) müssen bei Arbeitnehmern besonders die Pflichtversicherungsgrenzen (Jahresarbeitsentgeldgrenzen) beachtet werden.

Versicherungspflichtgrenzen:

Versicherungspflichtgrenze 2010: Einkommen mindestens 49.950,- € bzw. mtl. 4.162,50 €
Versicherungspflichtgrenze 2009: Einkommen mindestens 48.600,- € bzw. mtl. 4.050,00 €
Versicherungspflichtgrenze 2008: Einkommen mindestens 48.150,- € bzw. mtl. 4.012,50 €
Versicherungspflichtgrenze 2007: Einkommen mindestens 47.700,- € bzw. mtl. 3.975,00 €

Arbeitnehmer dürfen laut der letzten Gesundheitsreform seit dem 01.01.2007 nur noch dann in die private Krankenversicherung, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen drei Jahre hintereinander die jeweilige Versicherungspflichtgrenze übersteigt.

Versicherungspflichtgrenze bedeutet, daß Arbeitnehmer nur dann die gesetzliche Krankenversicherung verlassen und in die private Krankenversicherung können, wenn sie mehr verdienen *) als mit der Versicherungspflichtgrenze festgelegt wurde.

Es zählt das gesamte Jahreseinkommen inkl. Urlaubs-, Weihnachtsgeld usw. (Regelmäßiger Verdienst *).

*) Zum Jahreseinkommen zählen, soweit die Leistungen nicht steuerfrei gewährt werden oder nicht mit einem Pauschalsteuersatz versteuert werden, alle regelmäßig wiederkehrenden Leistungen wie
monatliches Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und Sonderzuwendungen, die wenigstens einmal jährlich gewährt werden wie:
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. oder weiteres Gehalt,
Pauschalen: Spesenpauschale, Fahrtkostenpauschale, Überstundenpauschale,
Zulagen: Verantwortungszulagen, Schichtzulagen, Zulagen für Schmutzarbeit, Erschwerniszuschläge,
Sachbezüge, vermögenswirksame Leistungen ohne Arbeitnehmer-Sparzulage.

Besonderheit bei den Versicherungspflichtgrenzen:
Für alle Versicherten, die bereits vor dem 01.01.2003 in der Privaten Krankenversicherung versichert waren, gilt eine abweichende Regelung. Für diesen Personenkreis ist nach wie vor die alte Versicherungspflichtgrenzenregelung gültig. Das heisst, deren Versicherungspflichtgrenzen entsprechen den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen.

Beitragsbemessungsgrenzen in der GKV:

Beitragsbemessungsgrenze 2010: 45.000,- €  bzw. mtl. 3.750,00 €
Beitragsbemessungsgrenze 2009: 44.100,- €  bzw. mtl. 3.675,00 €
Beitragsbemessungsgrenze 2008: 43.200,- €  bzw. mtl. 3.600,00 €
Beitragsbemessungsgrenze 2007: 42.750,- €  bzw. mtl. 3.562,50 €

Beitragsbemessungsgrenze bedeutet, daß in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bis zu dieser Summe Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Einkommen, das darüber hinaus geht wird nicht mit Krankenversicherungsbeiträgen belastet.

Krankenversicherungs-Beitragssatz zum Gesundheitsfonds der GKV:

14,90 %

(Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber davon die Hälfte)

Gesetzlicher Sonderbeitrag in der GKV:

0,90 %

(Zahlt das Mitglied allein) 

Zusatzbeiträge in der GKV:

WELT ONLINE berichtete am 18.11.2009: “Eine Reihe von Krankenkassen wird zum Jahreswechsel von ihren Versicherten Zusatzbeiträge verlangen.” Ende des Zitats.
Einige Krankenkassen bzw. Ersatzkassen werden in 2010 Zusatzbeiträge erheben müssen. Die Höhe dieser Zusatzbeiträge werden von Krankenkasse zu Krankenkasse bzw. von Ersatzkasse zu Ersatzkasse unterschiedlich sein und steht noch nicht fest. Fest steht jedoch:

Die Zusatzbeiträge zahlt das Mitglied allein. 

Maximaler Tagegeldanspruch in den gesetzlichen Krankenkassen:

Das Krankentagegeld gesetzlicher Krankenkassen beträgt ab 01.01.2009
maximal 85,78 € täglich, bzw. maximal 2.573,50 € monatlich.
(= max. 70% der Beitragsbemessungsgrenze)

Falls das tatsächliche Einkommen darüber liegt, sollte unbedingt eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen werden.

Wer kann überhaupt in die private Krankenversicherung?

Generell: Selbständige, Freiberufler und Beamte.

Arbeitnehmer nur, wenn sie drei Jahre die Pflichtversicherungsgrenzen
überschritten haben.
 

Weitere Informationen und Broschüren erhalten Sie bei:

AUV - Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Versicherungsmakler e.V.

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Die Broschüre zum Thema gesetzliche und private Krankenversicherung mit dem Titel:
 “
GESETZLICH ODER PRIVAT VERSICHERN
ist wieder verfügbar.

Auszug aus dem Inhalt:

  • Grundsätzliche Unterschiede zwischen der GKV und der PKV
  • Für welchen Personenkreis ist eine PKV möglich und sinnvoll
  • Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit
  • Familienplanung und Krankenversicherung
  • Krankenversicherung im Rentenalter
  • Entwicklung der beiden Systeme
  • Wichtige Neuerungen zur Gesundheitsreform 2007 / 2009
  • Bausteine einer PKV
  • Wie finde ich die richtige PKV?
  • und vieles mehr....

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